Jugendgruppenleiter

David Schorn (links) und Heinz-Adolf Graf

Um in der Freiwilligen Feuerwehr als Jugendgruppenleiter mitzuwirken, muss man eine spezielle Ausbildung absolvieren. In diesem Lehrgang werden dem angehenden Jugengruppenleiter folgende Inhalte vermittelt:

  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Dienstvorschriften der Freiwilligen Feuerwehr (FWDV)
  • Jugendschutzgesetz (JSchG)
  • Finanzen
  • Spiele
  • Leistungswettbewerbe
  • Ausflüge
  • didaktischer und pädagischer Umgang mit Jugendlichen

Dies wird dem Teilnehmer in verschiedensten theoretischen und praktischen Fallbeispielen erläutert. Um weiter als Jugendgruppenleiter arbeiten zu dürfen, muss alle drei Jahre ein Weiterbildungslehrgang besucht werden. Diese werden von der Landesjugendfeuerwehr Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Damit wird gesichert, dass der Jugendgruppenleiter immer auf dem neusten Ausbildungsstand bleibt.