Himmelslaternen

Bildquelle: Wilai Simon

Achtung! NRW spricht Verbot aus!

Eine schöne Idee für private Partys: Himmelslaternen oder auch Kong – Ming Laternen. Diese Laternen bestehen aus Papier das über ein Drahtgestell gespannt ist. Am unteren Ende der Laterne ist eine Öffnung. In dieser hängt ein mit Wachs oder brennbarer Flüssigkeit getränkter Baumwollstoff oder poröser Körper. Wenn der Treibstoff angezündet wird bewirkt er, dass die Laterne erleuchtet und durch die entstehende heiße Luft wie ein Heißluftballon in den Himmel steigt. Eine Himmelslaterne ist auch über einige Kilometer sichtbar.

So schön diese Laternen am nächtlichen Himmel auch aussehen, bergen Sie dennoch Gefahren. Da man die Flugrichtung nicht vorher ahnen geschweige denn beeinflussen kann, besteht besonders bei sehr trockenem Wetter die Gefahr, dass ein Brand ausgelöst wird wenn die Laterne wieder zu Boden sinkt oder sich beim Aufsteigen verfängt.

Durch Ihre große Steighöhe kann es auch hier zur Gefährdung kommen, weil sie in den Radarbereich des Flugverkehrs eindringt. Auch UFO Meldungen sind wegen Ihrer geringen Bekanntheit in Deutschland vorgekommen.

Nachtrag vom 15.07.2009: Pressemitteilung vom Land NRW vom 14.07.2009

Verbot für Fluglaternen in Nordrhein-Westfalen
Minister Dr. Ingo Wolf: Schutz vor Haus- und Waldbränden
Das Innenministerium teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Innenministerium zieht Konsequenzen aus Bränden, die durch so genannte Fluglaternen ausgelöst wurden. Künftig dürfen sie in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht mehr aufsteigen. Das gab Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (14. Juli 2009) in Düsseldorf bekannt.

Vom Verbot sind Fluglaternen aus Papier betroffen, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme erwärmt wird und die insbesondere unter den Namen „Himmelslaterne, Flammea“ oder „Kong-Ming-Laterne“ bekannt sind. Ein Verstoß gegen die Verordnung, die am kommenden Samstag, 18. Juli, in Kraft tritt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro ge­ahndet werden.

Die aus Asien stammenden Fluglaternen erfreuten sich zuletzt ständig zunehmender Beliebtheit. Durch die Kombination einer offenen Feuer­quelle mit einer leicht entflammbaren Hülle stellen sie jedoch nach Mei­nung des Innenministers eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Starter einer Fluglaterne hat weder Einfluss auf Richtung noch Höhe des Ballons. Dieser erreicht Flugweiten von mehreren Kilometern und Flughöhen von mehreren hundert Metern. Mit der Verordnung sollen insbesondere Haus- und Waldbrände verhindert werden.